Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen demnach neu bewertet werden. Jeder der zum 1.1.2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Eigentümer müssen hierfür zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese muss über die Steuer-Plattform Elster hochgeladen werden oder in Papierform bei den jeweiligen Finanzämtern eingereicht werden. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, kann man auf der Webseite https://finanzaemter.org/ nachsehen. Wer die Frist verpasst, dem drohen Verspätungszuschläge.

Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?

Schon seit längerer Zeit empfinden Grundeigentümer die Grundsteuer als ungerecht. Trotz unterschiedlicher guter oder trotz unterschiedlicher Kosten bei gleichwertigen Besitz fallen oftmals die gleichen Kosten für alle an. Auch das Bundesverfassungsgericht war dieser Ansicht und mahnte bereits 2018 eine Reform an. Die Grundsteuer wird bisher auf Basis veralteter Grundstückswerte berechnet. Im Westen gehen diese auf Daten von 1964 zurück, im Osten sogar auf welche von 1935. Diese Werte haben mit der Realität nur wenig zu tun.

Bald gilt ein wertabhängiges Berechnungsmodell

Die Grundsteuer ist für Kommunen eine sehr bedeutsame Einnahmequelle. Beispielsweise werden mit den Einnahmen Straße, Kindergärten oder Schwimmbäder finanziert. Die gesamte Summe der Grundsteuer wird durch die Reform nicht steigen, sie wird sich nur anders zusammensetzen. In der Vergangenheit spielten nur die Größe und die Fläche des Grundstücks eine Rolle, jedoch nicht die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Lage entscheidet über Höhe der Grundsteuer

Vor allem wird in Zukunft die Nachbarschaft der Immobilie die individuelle Steuerlast beeinflussen. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Dies gilt insbesondere für Städte und Gemeinden, die am Wachsen sind. In strukturschwachen Gebieten hingegen könnte es zukünftig günstiger werden.

Auch für Mieter könnte sich die Reform kostspielig auswirken. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer lässt sich aus drei Faktoren berechnen, welche miteinander multipliziert werden. Dieses Verfahren wird auch in der neuen Reform bestehen bleiben. Der Grundsteuerwert beschreibt den Wert des Grundstücks, den das Finanzamt anhand von Daten ermittelt. Mit der Grundsteuerreform wird er neu festgesetzt.

Die Steuermesszahl ist eine Rechengröße, die gesetzlich festgelegt ist und je nach Art der Immobilie variiert.

Mit dem Hebesatz steuern die Kommunen die Höhe der Grundsteuer. Im Gegensatz zum Einheitswert gilt er nicht individuell, sondern für die ganze Gemeinde.

Grundsteuer berechnen – Ergebnisse erst Ende 2024

Die neue Berechnung der Grundsteuer beginnt erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben sind und bei den Finanzämtern eingegangen sind. Man hat bis Ende 2023 Zeit, einen neuen Grundsteuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl zu bestimmen. Diesen muss man an die Kommunen weitergeben, die die neue Grundsteuer bis Ende 2024 berechnet. Ab 2025 wird sie dann gelten. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.